Wie beantrage ich eine psychosomatische Reha?

Den Reha-Antrag für Ihre stationäre oder ambulante psychosomatische Reha stellen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger. Für Berufstätige ist dies in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Für Nicht-Berufstätige, wie beispielsweise Rentner, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Reha. Eine Reha-Maßnahme können Sie alle vier Jahre beantragen. In medizinisch begründeten Fällen ist dies sogar früher möglich.

Bei der Antragstellung hilft Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt. Gern unterstützen wir Sie auch hier vor Ort.
Wie Sie Ihren Antrag stellen müssen, ist abhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder bereits Ihren Renteneintritt hinter sich haben.

Antrag für Berufstätige

Wenn Sie Ihren Renteneintritt noch nicht erreicht haben, stellen Sie den Antrag für eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung. Das können Sie auf der Seite der DRV ganz bequem online erledigen. Um den Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen Befundbericht Ihres behandelnden Arztes (Hausarzt oder Psychiater). Das notwendige Formular können Sie hier herunterladen.

Antrag für Rentner

Wenn Sie bereits in Rente sind, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten für Ihre ambulante oder stationäre Reha. Sprechen Sie für die Antragstellung bitte Ihren Haus- oder Facharzt an. Wenn er die Maßnahme aus ärztlicher Sicht befürwortet, erhalten Sie von ihm eine Verordnung von medizinischer Rehabilitation, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Krankenversicherung nicht der zuständige Kostenträger ist. Dies ist jedoch kein Problem, da die Versicherung verpflichtet ist, Ihren Antrag in einem solchen Fall innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Brauchen Sie Hilfe?

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen Ihres Reha-Antrags. So erreichen Sie uns:

Tel: 02405/46253 2333
Mail: patientenmanagement-bardenberg@via.life

Gerne können Sie uns nach vorheriger Terminabsprache von Montag bis Freitag in der VIALIFE Reha Bardenberg besuchen. Unsere Mitarbeiter an der Rezeption unterstützen Sie von Montag bis Freitag gerne.

Wunsch- und Wahlrecht

Gemäß § 8 SGB IX haben Sie als Patient das Recht, Ihre Wünsche bei der Auswahl einer Rehabilitationsklinik zu äußern. Die Rehabilitationsträger sind verpflichtet, diesen Wünschen nachzukommen, sofern die gewünschte Einrichtung die Zulassung der Leistungsträger hat.

Wir ermutigen Sie daher, Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv auszuüben und Ihren Rehabilitationsantrag mit einem konkreten Vorschlag zu ergänzen. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Antragsvorlage und geben Sie Ihre Präferenzen deutlich an.